Die Mitgliedschaften im SBVTH®
A) Dipl. Tierhypnosetherapeut:innen
Diese Mitgliedschaft richtet sich an Personen, die eine fundierte Ausbildung in Tierhypnose (dipl. Tierhypnosetherapeut:in HypnoPets®, oder eine gleichwertige Ausbildung zur Tierhypnosetherapeut:in) abgeschlossen haben.
Die Mitglieder werden in einer Therapeutenliste auf der Homepage erfasst und empfohlen.
Sie geniessen Rabatte auf alle Weiterbildungsangebote des SBVTH® und erhalten die Einladungen zu den regelmässig stattfindenden Treffen zum Erfahrungsaustausch für dipl. Tierhypnosetherapeut:innen.
B) Zertifizierte Tierhypnoseanwender:innen
Diese Mitgliedschaft richtet sich an Tierhypnoseanwender:innen, die eine Basisausbildung (Zertifikat HypnoTrust®, oder einen gleichwertigen Kurs/Seminar) für Tierhypnose absolviert haben.
Diese Mitglieder geniessen einen Rabatt auf die vom SBVTH® angebotenen Lehrgänge zur dipl. Tierhypnosetherapeut:in (HypnoPets® oder gleichwertige Ausbildungen). Sie geniessen zudem Rabatte auf alle übrigen Weiterbildungsangebote des SBVTH®, die sich an diese Mitgliedschaftsgruppe richten.
C) Gönner und Passivmitglieder
Diese Mitgliedschaft richtet sich an alle Personen, die das Ziel des Verbands gemäss Art. 1 der Statuten unterstützen. Sie können zu Gönnern oder Passivmitgliedern werden und erhalten die Informationen zu allen öffentlich relevanten Vereinstätigkeiten.
Über die Aufnahme aller Mitglieder entscheidet im Zweifelsfall der Vorstand. Ein Austritt ist jederzeit zum Ende des Kalenderjahres möglich.
Name, Sitz und Zweck
Unter dem Namen "Schweizerischer Berufsverband für Tierhypnosetherapie SBVTH®" besteht ein Verein im Sinne von Art. 60 ff. ZGB mit Sitz in 8712 Stäfa.
Der Verein bezweckt, die umfassende Tierhypnosetherapie als anerkannte Methode zu fördern, damit sie einem breiteren Kreis von Fachpersonen zugänglich wird und sich im Bereich der tierenergetischen Gesundheitspraktiken bei den Tierbesitzern etabliert.
Der Verein ist nicht gemeinnützig und verfolgt keine kommerziellen Zwecke.
Mitgliedschaft
Mitglied des Vereins kann jede natürliche oder juristische Person werden, die den Vereinszweck unterstützt.
a) Dipl. Tierhypnosetherapeut:innen
Auf der Vereins-Homepage www.sbvth.ch werden Mitglieder, die eine fundierte Ausbildung in Tierhypnose (dipl. Tierhypnosetherapeut:in HypnoPets®, oder eine gleichwertige Ausbildung zur Tierhypnosetherapeut:in) abgeschlossen haben, gelistet und empfohlen. Sie geniessen Rabatte auf alle Weiterbildungsangebote des SBVTH® und erhalten die Einladungen zu den regelmässig stattfindenden Treffen zum Erfahrungsaustausch für dipl. Tierhypnosetherapeut:innen.
b) Zertifizierte Tierhypnoseanwender:innen
Tierhypnoseanwender:innen, die eine Grundausbildung (Zertifikat HypnoTrust®, oder einen gleichwertigen Kurs/Seminar) absolviert haben, geniessen einen Rabatt auf die vom SBVTH® angebotenen Lehrgänge zur dipl. Tierhypnosetherapeut:in (HypnoPets® oder gleichwertig). Sie geniessen zudem Rabatte auf alle übrigen Weiterbildungsangebote des SBVTH®, die sich an diese Mitgliedschaftsgruppe richten.
c) Gönner und Passivmitglieder
Sämtliche Mitglieder, die das Ziel des Verbands gemäss Art. 1 unterstützen, können zu Gönnern oder Passivmitgliedern werden und erhalten die Informationen zu allen öffentlich relevanten Vereinstätigkeiten.
Über die Aufnahme von Mitgliedern entscheidet im Zweifelsfall der Vorstand. Ein Austritt ist jederzeit zum Ende des Kalenderjahres möglich.
Der Mitgliederbeiträge des Vereins betragen für die Mitgliedschaftsgruppe a) CHF 240.– pro Jahr, für die Mitgliedschaftsgruppe b) CHF 150.- und für die Mitgliedschaftsgruppe c) CHF 80.- pro Jahr. Der Mitgliederbeitrag wird jeweils von der Generalversammlung jährlich festgelegt.
Die Mitgliedschaft erlischt durch Austritt, Ausschluss oder Wegfall der statutarischen Voraussetzungen von Art. 2, oder im Todesfall.
Organe des Vereins
Die Organe des Vereins sind:
a) die Mitgliederversammlung
b) der Vorstand
c) die Revisionsstelle (sofern bestimmt)
Die Generalversammlung
Die Mitgliederversammlung ist das oberste Organ des Vereins. Sie findet mindestens einmal jährlich statt. Sie beschliesst alles, was nicht in die Kompetenz eines anderen Organes des SBVTH fällt.
Zu ihren Aufgaben gehören insbesondere:
- Genehmigung des Protokolls der letzten Generalversammlung
- Abnahme des Jahresberichts und der Jahresrechnung
- Entlastung des Vorstands
- Wahl des Vorstands und der Revisionsstelle
- Festsetzung der Mitgliederbeiträge
- Änderung der Statuten
- Auflösung des Vereins
Für die Verbindlichkeiten des Vereins haftet ausschliesslich das Vereinsvermögen. Eine Haftung der einzelnen Mitglieder ist ausgeschlossen.
Auflösung des Vereins
Die Auflösung des Vereins kann nur durch eine eigens dazu einberufene Mitgliederversammlung beschlossen werden, mit der erforderlichen Mehrheit von zwei Dritteln der Anwesenden.
Bei Auflösung wird das verbleibende Vereinsvermögen gemäss Beschluss der Mitgliederversammlung verwendet.
Genehmigung
Der Vorstand ist mit der Vollziehung dieser Bestimmungen beauftragt. Diese Statuten wurden an der Gründungs-Versammlung vom 14.10.2025 genehmigt und treten ab sofort in Kraft.
Stäfa, im Oktober 2025
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